Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Lieferungen, Dienstleistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese sind integraler Bestandteil aller geschlossenen Verträge und finden auch auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn BCS sie schriftlich bestätigt.

Allen Angeboten, Kaufverträgen und Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, selbst wenn sie im Einzelfall nicht explizit Bestandteil des Vertrages sind, sofern der Käufer sie aus früheren Geschäften kennt. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die Ausführung der Bestellung stellt ein Anerkenntnis unserer AGB dar.

Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht Bestandteil der AGB. Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 24 AGBG. Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen für uns abzugeben. Alle von diesen Personen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Bestellungen und Auftragsbestätigungen müssen schriftlich erfolgen; mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Einzelvertraglich vereinbarte Abweichungen von den Regelungen dieser AGB haben keine Präjudizwirkung für die Zukunft.

II. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise

Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen, Streichungen und sonstige Vereinbarungen. Auch Lieferscheine und Warenrechnungen gelten als Auftragsbestätigung. Der Käufer ist an seine Bestellung für einen Monat gebunden.

Wenn der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem der Bestellung abweicht, ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, der Käufer widerspricht vor der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind verbindlich, sofern keine voraussichtliche Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als 4 Monaten besteht. Bei längeren Fristen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Der Eigentumsvorbehalt in § 11 wird nicht eingeschränkt.

Zusätzliche Bedingungen, auch technischer Natur, ergeben sich für unsere kaufmännischen Kunden aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten und insbesondere auch bezüglich technischer Eigenschaften, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld etc., auf die hiermit verwiesen wird. Soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, gelten die handelsüblichen Gepflogenheiten.

Unsere Angebote basieren auf den Leistungsbeschreibungen des Käufers, ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten.

Weigert sich der Käufer, die bereitgestellte Ware abzunehmen, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen über die Ware anderweitig zu verfügen. Der Käufer ist – vorbehaltlich des beiderseits möglichen Nachweises eines höheren bzw. niedrigeren Schadens – verpflichtet, 15 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen. Unberührt bleibt unser Recht, nach unserer Wahl auch die Vertragserfüllung oder einen höheren entstandenen Schaden zu verlangen.

Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind, sofern nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

Schriftliche und mündliche Angebote von BCS sind unverbindlich, auch wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Mitarbeiter von BCS sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu unterbreiten.

Solche Angaben, insbesondere zu Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte sowie zu DIN-Normen, gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 II BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Für technische Angaben von Fremdherstellern bei Rechnersystemen können wir nur bei gesonderter Vereinbarung eine Gewährleistung übernehmen.

Alle mündlichen oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

III. Gefahrenübergang

Der Versand oder die Abholung erfolgt auf Risiko des Kunden. Sobald die Ware unser Lager oder die Geschäftsräume von BCS verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über.

Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Standort oder ab Lager. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob dieser vom Käufer, vom Lieferwerk oder von uns bestellt wird – geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Franko-Lieferungen. Bei Auslieferungen mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Verkäufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Transportführer gilt als Nachweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und ordnungsgemäße Verladung. Bei Anlieferungen mit unseren Fahrzeugen oder dem Fahrzeug des Lieferwerks gilt die Übernahme spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferstelle (auf befestigter Fahrbahn) auf dem Fahrzeug zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeugs gewährleistet ist.

Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers. In diesem Fall gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Versand. Mit der Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

IV. Lieferung

Alle Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverspätungen aufgrund höherer Gewalt sowie von Ereignissen, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen – wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung etc. – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er dies, so befindet er sich im Verzug. Nach einem erfolglosen Lieferversuch behält sich BCS vor, bis zu 30 % des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

V. Lieferfristen

Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Klärung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages sowie der Bereitstellung etwa erforderlicher Unterlagen und der gegebenenfalls vereinbarten An- oder Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – auch aus anderen Verträgen innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung – in Verzug ist. Eine Überschreitung dieser Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern wir ihm nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt haben. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer IX genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist – auch innerhalb eines Verzuges – um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer so bald wie möglich mit. Der Käufer kann von uns verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht umgehend, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Eine Nachlieferung kann nur gefordert werden, wenn diese gesondert vereinbart wurde. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Anlieferung aus irgendwelchen Gründen – etwa wegen Abwesenheit einer annahmeberechtigten Person – nicht möglich sein, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keine Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, abgeleitet werden.

VI. Versicherung

Alle Lieferungen und Leistungen sind unversichert, es sei denn, es wird eine Versicherung ausdrücklich beantragt und genehmigt. Der Preis für eine Versicherung wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

VII. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass wir einen Nachweis über einen höheren Schaden erbringen müssen. Bei Zahlungsverzug sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt sich heraus, dass seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss ungünstig verändert haben, so sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.

Der Käufer hat auch dann keine Ansprüche gegen uns, wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung zurückhalten. Im Fall des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, nach einer Mahnung die Lieferung zu verweigern und dem Käufer die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegen den Käufer bestehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren gegen Verlust und Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Bei der Verarbeitung oder Umbildung unserer Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den neuen Waren.

Im Falle der Pfändung oder anderer Eingriffe Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist zur Weiterveräußertung der gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er uns gegenüber seinen Verpflichtungen nachkommt.

IX. Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Offene Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei einer fristgerechten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Im Übrigen haften wir nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht.

X. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen, ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

XI. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer erklärt sich mit der Datenverarbeitung einverstanden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens.

XIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Oktober 2024